Entrümpelung & Haushaltsauflösung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der Rümpelbrüder NRW, nachfolgend „Auftragnehmer“, gegenüber privaten und gewerblichen Auftraggebern, nachfolgend „Kunde“ genannt.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Wohnungsauflösungen sowie gewerblichen Räumungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung.

Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:

  • Räumung der vereinbarten Flächen
  • Abtransport der geräumten Gegenstände
  • Fachgerechte Entsorgung und Wertstofftrennung
  • Besenreine Übergabe der geräumten Bereiche

Renovierungs-, Umbau- oder handwerkliche Leistungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil der angebotenen Leistungen, sofern diese nicht schriftlich vereinbart wurden.

3. Angebot und Vertragsschluss

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Angebots oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise verstehen sich als Festpreise, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Grundlage der Preisberechnung sind die bei Angebotsabgabe bekannten Informationen.

Sollten sich nach Auftragserteilung erhebliche Abweichungen im Leistungsumfang ergeben (z. B. zusätzliche Räume, deutlich höheres Volumen, erschwerte Zugänglichkeit), behält sich der Auftragnehmer eine angemessene Preisanpassung vor.

Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten fällig und kann bar oder per Überweisung erfolgen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass:

  • uneingeschränkter Zugang zu den zu räumenden Flächen gewährleistet ist
  • alle notwendigen Genehmigungen (z. B. Halteverbotszonen) rechtzeitig vorliegen
  • Gegenstände mit besonderem Wert oder persönlicher Bedeutung vorab entfernt wurden

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die sich unkenntlich im Räumungsgut befinden, sofern der Kunde hierauf nicht ausdrücklich hingewiesen hat.

6. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für nicht vorhersehbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7. Termine und Ausführung

Vereinbarte Termine gelten als Richttermine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterung, Krankheit oder unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer zu einer angemessenen Terminverschiebung.

8. Rücktritt und Stornierung

Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags durch den Kunden weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin behält sich der Auftragnehmer vor, eine angemessene Ausfallpauschale zu berechnen.

9. Eigentumsrechte und Entsorgung

Mit Beginn der Räumungsarbeiten gelten die zu entsorgenden Gegenstände als zur Entsorgung freigegeben, sofern der Kunde nichts anderes schriftlich vereinbart hat. Ein Anspruch auf Herausgabe entsorgter Gegenstände besteht nicht.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.